FAQs
Ja, Sie könen FiftySounds-Musik frei für provate und kommerzielle Projekte verwenden.
FiftySounds Musik kann kostenfrei in privaten und kommerziellen Projekten verwendet werden. Dazu gehören YouTube-Videos, Präsentationen, Websites, Apps, Videospiele, Podcasts, Filme, Kurzfilme, Radio- und Fernsehsendungen, Schulungsmaterial, Firmenvideos, Hochzeitsfilme, Theaterproduktionen, Shows, Diashows und vieles mehr!
Ja, Sie müssen FiftySounds eine Namensnennung zukommen lassen. Dies ermöglicht es uns, weiterhin urheberrechtsfreie Musik anzubieten.
Wie Sie die Quelle angeben:
Für Websites: Fügen Sie die Quellenangabe auf der Seite ein, auf der der Track abgespielt werden soll.
Für Videos: Die Quellenangabe muss im Beschreibungsfeld erscheinen.
Für Radio und Fernsehen: Bitte integrieren Sie den Link auf Ihrer Haupt-Website.
Beispiel:
Track: The Beginning
Musik von www.fiftysounds.com/de/
- Verkauf, Weiterverkauf oder Sublizenzierung von FiftySounds-Musik.
- Das Kompilieren von Musik von FiftySounds, um einen ähnlichen oder konkurrierenden Dienst zu replizieren.
- Die Nutzung der Musik für illegale Zwecke.
- Sich als Urheber oder Rechteinhaber der Musik auszugeben.
Ja, Sie können die Musik auf Ihr Multimedia-Projekt anpassen.
Natürlich! Unsere Royalte Free Musik-Bibliothek ist zu 100% sicher für Youtube- und Vimeo-Videos. Urheberrechtsfrei und legal.
NEIN. Das Urheberrecht an der Musik bleibt Eigentum des Komponisten.
Nein. FiftySounds bietet nur Originaltitel an. Keine Kopien. Keine Urheberrechts-Probleme.
Sie werden nie ein Konto bei uns eröffnen müssen. Stöbern Sie einfach in unserem Online-Katalog und laden Sie mp3-Dateien direkt auf Ihren Computer herunter.