Lizenzbedingungen für das Jahresabonnement





Definitionen

Die folgenden Begriffe haben die unten aufgeführte Bedeutung:

a) „Projekt“ ist definiert als eine einzelne Audio-, Multimedia- oder audiovisuelle Kreation.

b) „Elemente“ (Items) sind definiert als die Tonaufnahmen und Musikkompositionen, die während der Laufzeit des Abonnements des Lizenznehmers aus der FiftySounds-Bibliothek heruntergeladen werden.

c) „Urheber“ ist definiert als der Eigentümer der Elemente.

d) „Abonnementzeitraum“ ist definiert als das (jährliche) Zeitintervall, in dem der Lizenznehmer durch Zahlung der entsprechenden Gebühr ein aktives Konto unterhält.




Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vereinbarung gewährt Ihnen, dem Käufer, eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare und weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Änderung, Anpassung und Nutzung der Musikstücke und Soundeffekte (im Folgenden „Elemente“) in Synchronisation mit anderen Audio- und/oder audiovisuellen Produktionen, vorausgesetzt, dass das Element nicht die primäre Basis für die Erstellung eines neuen Musikwerks oder Songs darstellt, für eine unbegrenzte Anzahl von Projekten.
Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Elemente in eigenen Projekten oder in Projekten für Dritte (Kunden) zu verwenden, sofern das Element synchronisiert in einem Endprojekt und nicht als eigenständige Audiodatei geliefert wird. Die zulässige Nutzung umfasst Folgendes:

a) Persönliche Projekte, Hochzeitsvideos, Schul- oder Universitätsarbeiten und Studentenfilme.

b) Online-Streaming (monetarisierte YouTube- und Vimeo-Videos).

c) Websites, Blogs und soziale Medien (persönliche, berufliche und kommerzielle Nutzung).

d) Podcasts, Diashows, private Präsentationen und PowerPoint-Präsentationen.

e) Unternehmens- und Werbevideos, Produkteinführungen und Online-Talkshows.

f) Online-Werbung: Web-Promotionen, digitale Anzeigen, Audio-Logos und Idents.

g) Warteschleifenmusik für Telefonsysteme und automatische Ansagen für KMU und Großunternehmen.

h) UKW-Radiosender (Kabel, Satellit, Rundfunk), öffentliche Orte, Verkaufsstellen, Festivals, Messen und Kongresse (unbegrenztes Publikum).

i) Kino, regionales und nationales Fernsehen, Fernsehwerbung und Spielfilme, unabhängig von der Übertragungsart — einschließlich Kabel, Satellit, IPTV (unbegrenztes Publikum) — sowie jede Art von kostenlosen oder abonnementbasierten Video-on-Demand (VOD) und Pay-Per-View (PPV) Kanälen.

j) Talkshows, Serien und Sitcoms, Kurzfilme, Dokumentationen und Trailer.

k) Darstellende Künste: Theaterstücke, Tanzaufführungen, Feuerwerke, Tanzkurse, Live-Shows und öffentliche Veranstaltungen.

l) Apps, Softwareanwendungen, mobile Apps, DVDs und PC/Konsolen-Videospiele (unbegrenzte Anzahl an physischen und digitalen Kopien).



Gültigkeit und Reichweite:

    • Projekterstellung: Das Recht zum Herunterladen und Synchronisieren von Elementen in neue Produktionen gilt nur während des Abonnementzeitraums.

    • Rechte auf Dauer: Alle Projekte, die während des Abonnementzeitraums erstellt, abgeschlossen und veröffentlicht wurden, behalten die durch diese Lizenz gewährten Rechte dauerhaft und zeitlich unbegrenzt. Dies garantiert, dass solche Projekte auch nach Beendigung der Vereinbarung ohne zeitliche Begrenzung oder zusätzliche Kosten weiter genutzt und verbreitet werden dürfen.

    • Beendigung des Abonnements: Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements sind neue Projekte, die zuvor heruntergeladene Elemente verwenden, nicht mehr durch diese kommerzielle Lizenz gedeckt.

Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Nutzung der Elemente außerhalb von zuvor veröffentlichten Projekten den Bedingungen der zum Zeitpunkt der Neuveröffentlichung geltenden kostenlosen FiftySounds-Lizenz unterliegt (einschließlich der obligatorischen Namensnennung des Urhebers). Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, diese Bedingungen auf der offiziellen Website zu prüfen und einzuhalten.




Nutzungsbeschränkungen

Sie sind NICHT berechtigt:

a) Die Elemente oder die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte an Dritte zu verkaufen, zu übertragen, unterzulizenzieren oder abzutreten.

b) Die Elemente eigenständig oder als Teil eines Pakets weiterzuverkaufen, außer sie sind spezifisch in Ihr Projekt integriert.

c) Die Elemente direkt zu nutzen, insbesondere indem sie über direkten Download oder als Teil einer Kompilation zur Verfügung gestellt werden.

d) Zu behaupten, der Schöpfer oder der Urheberrechtsinhaber der Elemente zu sein.

e) Die Elemente in einer betrügerischen, illegalen, diffamierenden, beleidigenden oder diskriminierenden Weise zu verwenden oder in einer Weise, die die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, einschließlich der Urheberpersönlichkeitsrechte des Urhebers, fördert oder dazu auffordert.

f) Skripte, Bots oder automatisierte Massendownload-Methoden zu verwenden, um den FiftySounds-Katalog zu extrahieren.

g) Elemente (einschließlich Songs, die das Element als musikalische Untermalung verwenden) in Content-Identifikationssystemen (wie YouTube Content ID) oder digitalen Vertriebsdiensten zu registrieren. Dies stellt sicher, dass FiftySounds-Musik allen Lizenznehmern ohne Ansprüche Dritter zur Verfügung steht.

h) Die Elemente (einschließlich Aufnahmen, Kompositionen und Metadaten) für das Training, die Entwicklung oder Verfeinerung von Algorithmen der Künstlichen Intelligenz (KI), Machine-Learning-Modellen oder Systemen zur Erzeugung synthetischer Musik zu verwenden. Darüber hinaus ist die Nutzung von „Data Mining“- oder „Scraping“-Techniken auf den Katalog für diese Zwecke streng untersagt. Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 behält sich der Urheber ausdrücklich alle Rechte zur Nutzung der Elemente für Text- und Data-Mining-Zwecke vor. Dieser Vorbehalt gilt für alle Inhalte der Bibliothek.

i) Derivative Musikwerke zu erstellen: Es ist streng untersagt, die Elemente als musikalische Untermalung, Begleitspur oder Sample zu verwenden, um neue Musikkompositionen, Songs oder phonografische Stücke zu erstellen (z. B. Hinzufügen von Gesang für einen Pop-, Rap- oder Trap-Song usw.). Diese Lizenz berechtigt nur zur Synchronisation der Musik mit Multimedia-Projekten, nicht zu ihrer Umwandlung in ein neues Musikwerk.

j) In den Elementen enthaltene Gesangsfragmente für das Training von Sprachsynthesemodellen oder KI-gesteuertes Voice-Cloning zu verwenden.

k) Änderungen, Bearbeitungen oder Behandlungen der Elemente vorzunehmen, die zu einer Entstellung oder Änderung des Werks führen, die die berechtigten Interessen oder den Ruf des Urhebers beeinträchtigen könnten, gemäß den Bestimmungen des Artikels 14 des Gesetzes über geistiges Eigentum.




Eigentumsverhältnisse

Sie erkennen hiermit an, dass der Urheber Eigentümer aller Rechte an den Elementen ist und bleibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Urheberrechte. Diese Lizenz ist nicht exklusiv, und der Urheber behält sich das Recht vor, Lizenzen für die Elemente nach eigenem Ermessen an Dritte zu verkaufen.




Rechte

Der Urheber erklärt, dass er keiner Verwertungsgesellschaft (wie SGAE, GEMA, BMI oder ASCAP) angehört; dies bedeutet, dass die Elemente nicht bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind. Der Urheber kann jedoch nicht garantieren, dass Sie nicht zur Zahlung von Aufführungsgebühren oder ähnlichen Gebühren an lokale Verwertungsgesellschaften (PROs) im Rahmen spezifischer lokaler Gesetze verpflichtet werden.




Gebühren

Als Gegenleistung für die Lizenzgewährung in dieser Vereinbarung erklären Sie sich bereit, eine jährliche Abonnementgebühr zuzüglich aller anfallenden Steuern und MwSt. zu zahlen. Das Abonnement verlängert sich automatisch, sofern es nicht vor dem Verlängerungsdatum gekündigt wird. Sobald die Zahlung bearbeitet wurde, ist die Gebühr nicht erstattungsfähig. Die Kündigung der Verlängerung berechtigt den Nutzer nicht zu einer anteiligen Rückerstattung für den ungenutzten Teil des Zeitraums, ermöglicht aber weiterhin Downloads bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit.

Sie sind dafür verantwortlich, eine gültige Zahlungsmethode für alle Gebühren und damit verbundenen Kosten anzugeben. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Rechnungen elektronisch, auch per E-Mail, zu erhalten.

Die Gültigkeit dieser Lizenz ist abhängig von der Vorlage des von Gumroad ausgestellten Kaufbelegs oder der Rechnung, aus der der Lizenznehmer und die effektiven Daten des Abonnements hervorgehen.




Verfügbarkeit

Der Urheber unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Inhalte in der Online-Bibliothek jederzeit verfügbar sind. Der Urheber gibt jedoch keine Zusicherung oder Garantie, dass die Elemente jederzeit verfügbar sein werden. Der Urheber kann die Lizenzierung von Elementen nach eigenem Ermessen einstellen.




Haftungsbeschränkung

Der Urheber übernimmt keine Haftung für Geschäftsverluste, entgangene Gelegenheiten oder gewerbliche Gewinne, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Elemente resultieren. Die gesamte Haftung des Urhebers im Rahmen dieser Vereinbarung, die sich aus Ihrer Nutzung der Elemente ergibt, ist auf die von Ihnen gezahlte jährliche Abonnementgebühr begrenzt.
Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass Ihnen diese Lizenz ohne weitere Gewährleistung oder Rechtsbehelfe gewährt wird. Darüber hinaus haftet der Urheber nicht für Kosten, Ansprüche, Schäden oder Verluste, die aus von Ihnen vorgenommenen Änderungen an den Elementen oder dem Kontext, in dem die Elemente verwendet werden, resultieren.
Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, den Urheber von allen Ansprüchen, Schäden oder Kosten freizustellen, die sich aus der Nutzung der Elemente in Kontexten ergeben, die gegen lokale Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.




Zusicherungen und Garantien

Der Urheber garantiert, dass Ihre Nutzung der Elemente in Übereinstimmung mit dieser Lizenzvereinbarung keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich Urheberrechte, Datenschutzrechte oder Veröffentlichungsrechte. Sie sichern zu und garantieren, dass Sie über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse zum Abschluss dieser Vereinbarung verfügen. Wenn Sie die Elemente im Namen eines Dritten lizenzieren, garantieren Sie, dass Sie bevollmächtigt sind, als Agent für diesen Dritten zu handeln, und die volle Macht und Befugnis haben, den Dritten an diese Vereinbarung zu binden; Sie werden für die Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch diesen Dritten haftbar gemacht.




Vorbehalt von Rechten

Alle Rechte, die Ihnen vom Urheber gemäß dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind dem Urheber ausdrücklich vorbehalten. Außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich dargelegt, gilt nichts hierin Enthaltenes als Übertragung von Eigentumsanteilen, einschließlich Urheberrechten, an den Elementen auf Sie.




Garantie für menschliche Urheberschaft

Der Urheber garantiert, dass 100 % der in der Bibliothek verfügbaren Elemente durch originäre menschliche Leistung und Intelligenz erstellt wurden, ohne den Einsatz von generativen KI-Tools, die Rechte Dritter verletzen.




Vertragsbruch und Beendigung

Im Falle eines Vertragsbruchs durch Sie kann der Urheber diese Vereinbarung kündigen und alle hierin gewährten Lizenzen widerrufen. Eine solche Kündigung wird sofort nach Benachrichtigung an Sie wirksam. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie jegliche Nutzung der Elemente in jedem Projekt und in jeder Weise sofort einstellen.




Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht von Spanien und ist nach diesem auszulegen. Für die Beilegung von Streitigkeiten, Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus der Auslegung oder Ausführung dieser Vereinbarung ergeben, unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Burgos, Spanien, und verzichten auf jeden anderen Gerichtsstand, der für sie gelten könnte, außer in Fällen, in denen zwingende Verbraucherschutzgesetze den Wohnsitz des Nutzers als zuständigen Gerichtsstand festlegen.